Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Allgemeines

Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der EVENTpoint24 GmbH (im folgenden "EVENTpoint24" genannt) und dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn der Auftraggeber seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat. Abweichende Vereinbarungen oder Bedingungen des Auftraggebers bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der EVENTpoint24. Abweichenden Vereinbarungen oder Bedingungen des Auftraggebers wird bereits jetzt widersprochen. Mit der Anmeldung, Registrierung oder Telefonischen- Beauftragung akzeptiert der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese werden damit Bestandteil des Vertrages.


2.Vertragsgegenstand

Im Rahmen der Anmeldung, Registrierung und Telefonischen- Beauftragung speichert EVENTpoint24 die vom Auftraggeber übersandten/angegebenen Objekt- / Dienstleistungs- bzw. Personendaten sowie den Anzeigentext in einer internen elektronischen Datenbank und veröffentlicht die vorgenannten Daten in einem je nach Umfang der Beauftragung im Premium-/Top Permium- / Top Premium Plus- Format als Anzeige auf der Webseite der EVENTpoint24 (www.eventpoint24.de, www.eventpoint24.com, www.eventpoint24.at, www.eventpoint24.ch und u.u. weitere). Die jeweiligen Leistungsmerkmale des Paketes Premium-/ Top Permium- / Top Premium Plus-eintrag entnimmt der Auftraggeber der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung welche auf der Internetseite www.eventpoint24.com zu finden sind und der Preisliste welche auf der Internetseite www.eventpoint24.com zu finden sind. Der Inhalt der Beauftragung und der Umfang der Leistungen werden zusätzlich dem Auftraggeber in einem Bestätigungsschreiben dokumentiert. Der Auftraggeber erklärt sich mit seiner Speicherung der Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung grundsätzlich einverstanden (Hinweis: Datenschutzerklärung), welche Sie unter www.eventpoint24.com finden können. Der Auftraggeber hat nur Anspruch auf die Dienstmerkmale (Leistungen), die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in dem System der EVENTpoint24 (www.eventpoint24.de, www.eventpoint24.com, www.eventpoint24.at, www.eventpoint24.ch und u.u. weitere) implementiert wurden und Gegenstand der Beauftragung sind.


Diverse Premium-Formate:

EVENTpoint24 wird die Anzeige so einstellen, dass bei der Suche durch Dritte (Nutzer) in der elektronischen Datenbank der EVENTpoint24 bei Eingabe der entsprechenden Suchparameter und Kriterien, die Anzeige des Auftraggebers erscheint, sofern diese den Suchkriterien entspricht. Dabei ist dem Auftraggeber auch bewusst, dass er nicht zwangsläufig auf Position 1 oder Seite 2 der Ergebnislisten stehen kann. Durch das weitere Anklicken des Objektes erscheint dann die Objektbeschreibung, wobei der Nutzer alle relevanten Daten des Auftraggebers ersehen kann und die Informationen umfangreich gestaltet sind. Für die Leistungen gelten die Angaben in den Leistungsbeschreibungen. Bei weiteren gebuchten Extras werden diese, wie in den Leistungsbeschreibungen angegeben, angezeigt. EVENTpoint24 tritt nicht im Sinne eines direkten Kundenvermittlers auf, sondern bietet Dienstleistungen als direkte Location-/Objekt-/Dienstleistungs-/Produktvermittlung über eine Datenbank im Internet an. EVENTpoint24 übernimmt keinerlei Haftung oder Gewähr für das Zustandekommen einer Objektbuchung und dessen Abwicklung. Bestandteil des Vertrages sind die einzelnen Leistungsbeschreibungen zu den in der Preisliste angegebenen Bedingungen. EVENTpoint24 wird dem Auftraggeber einen Online Zugang für den auf der Webseite als „Login“ bezeichneten Administrationsbereich frei schalten, der durch Eingabe eines Benutzernamens und eines Passworts betreten werden kann. Für den Inhalt der Anzeige ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Der Auftraggeber kann den Inhalt über den Online Zugang jederzeit kostenfrei verändern, ergänzen oder weitere Dienstleistungen kostenpflichtig zubuchen.


3.Kostenfreie Testmonate

>EVENTpoint24 räumt dem Auftragnehmer, nur bei direkten Telefonmarketing, eine ein- oder zwei-monatige kostenfreie vorgeschaltete Testphase ein, der alle Funktionen des jeweilig gewählten Formates Premium/Top Premium/Top Premium Plus bietet. Diese Testphase wird vereinbart und von EVENTpoint24 schriftlich per E-Mail oder Brief bestätigt wird. Die Testmonate umfassen auch den Zugang zum kostenfreien Administrationsbereich. Während des/der kostenfreien Testmonat/e muss der geschlossene Vertrag spätestens 2 Wochen vor Ablauf der kostenlosen Bezugsphase schriftlich mit originaler Unterschrift des Kunden, eingehend bei EVENTpoint24 gekündigt werden. Wird innerhalb der kostenfreien Testmonate nicht in dieser Frist auf die beschriebene Art schriftlich gekündigt, setzt sich der Vertrag mit der vereinbarten Vertragslaufzeit von (je nach in der Auftragsbestätigung ausgewiesen) ein Jahr (12 Monate) oder zwei Jahre (24 Monate) dann fort. Bei einer direkten Online-Anmeldung als Premium-/Top Premium-/Top Premium Pluskunde oder durch Zusendung eines individuellen geschlossenen Vertrages per Post, E-Mail oder Fax, welcher vom Kunden gegenzuzeichnen ist, gibt es die kostenfreie Testphase von einen oder zwei Monaten nicht und der Vertrag kommt dann sofort zustande.

ACHTUNG:

Wird der Vertrag innerhalb dieser kostenfreien Testphase gekündigt, wird der Premium-/Top Premium-/Top Premium Pluseintrag dann wieder automatisch in einen kostenfreien Basiceintrag mit der Anzeige von 1 Bild sowie 1 Video (sofern vorhanden) weitergeführt. Dabei gehen die Nutzungsrechte an dem jeweiligen Bildmaterial in diesen Basiceintrag über. Möchte dieses der Kunde nicht, muss der Kunde diesen kostenfreien Basiceintrag gesondert und explizit kündigen.


4.Zustandekommen des Vertrages und Ablehnungsbefugnis

Der Vertrag kommt sofort zustande entweder durch Online-Anmeldung des Auftraggebers auf einer der Webseiten der EVENTpoint24 (www.eventpoint24.de, www.eventpoint24.com, www.eventpoint24.at, www.eventpoint24.ch und u.u. weitere) und durch Einstellen der Anzeige durch EVENTpoint24 oder durch mündliches oder schriftliches Angebot/Vertragsschluss des Auftraggebers im Rahmen von Telefonverkauf-Marketing, Kundenrückgewinnung, Neukundengewinnung oder Rücksendung des unterschriebenen Vertrages per Post, Fax oder E-Mail. Verträge durch Fernabsatzvertragsgesetz § 312 BGB kommen direkt und sofort durch den Vertragsschluss am Telefon zustande. Eine Vertragsbestätigung/Auftragsbestätigung wird per Emial – auf Wunsch - per Einwurfeinschreiben dem Kunden zusätzlich als Zusammenfassung des Vertragsschlusses am Telefon zugestellt. Dieses Bestätigungsschreiben gilt nicht als neues Angebot. EVENTpoint24 ist ohne vorherige Ankündigung berechtigt, Anzeigenaufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder bereits eingestellte Anzeigen und Firmendaten zu löschen, wenn und soweit die Anzeige oder deren Inhalt gegenwärtig oder zukünftig gegen gesetzliche und/oder behördliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstößt oder die weitere Veröffentlichung EVENTpoint24 aus sonstigen Gründen nicht mehr zumutbar ist. Der Auftraggeber wird von einer Löschung seiner Anzeige in Kenntnis gesetzt. Das Recht zur fristlosen Kündigung seitens EVENTpoint24 bleibt hiervon unberührt.


5.Vertragslaufzeit/Kündigung


Die Laufzeit des Vertrages beträgt entweder ein Jahr (12 Monate) oder 2 Jahre (24 Monate). Grundlage sind die jeweiligen vereinbarten Absprachen während der Vertragsvergabe per Telefon oder schriftliche Vertragsvergabe des Kunden an EVENTpoint24 und weiter durch Daten der Auftragsbestätigung per Post, E-Mail oder Online Anmeldeformular. Das gewählte Format Premium gilt dann für die gesamte Vertragslaufzeit. Änderungen an dem Format gelten erst ab dem neuen Vertragsabschluss. Eine Kündigung der kostenfreien Testphase muss 14 Tage vor Ende der Testphase schriftlich mit originaler Unterschrift eingehend bei EVENTpoint24 erfolgen um eine ordentliche Kündigung zu gewähren. Formbindung der Kündigung: Wenn und soweit der Auftraggeber dann den Vertrag nicht schriftlich mit originaler Unterschrift eingehend bei EVENTpoint24, drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit kündigt, verlängert sich der Vertrag wiederum dann um ein weiteres Jahr (12 Monate), zu den dann üblichen Preisen und Leistungsbeschreibungen, welche Sie jederzeit auf der Webseite (www.eventpoint24.com oder andere) einsehen können. EVENTpoint24 bemüht sich, die beschriebene Dienstleistung (Leistungsbeschreibung) möglichst unterbrechungsfrei anzubieten. Auch bei aller Sorgfalt können aber Ausfallzeiten – etwa aufgrund von Wartungsarbeiten und Software-Updates sowie Zeiten, in denen der Dienst aufgrund von technischen und sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von EVENTpoint24 liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) – nicht ausgeschlossen werden. Die Leistungsbeschreibung beschränkt daher von vornherein die Abrufbarkeit des Dienstes auf eine solche mit unwesentlichen Beeinträchtigungen. Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Zeitraum, in dem der Dienst aufgrund einer derartigen Ausfallzeit nicht zur Verfügung steht, insgesamt 48 Stunden in einem Kalendermonat nicht überschreitet. Solche unwesentlichen Beeinträchtigungen berechtigen weder zur Kündigung noch führen sie zu einer Haftung von EVENTpoint24 gegenüber dem Auftraggeber. Bei berechtigten Einwendungen erhalten Auftraggeber durch EVENTpoint24 eine Verlängerung der Vertragslaufzeit um den Zeitraum, für den der Auftraggeber berechtigte Beanstandungen geltend gemacht hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Nach Kündigung des Premium-/Top Premium-/Top Premium Pluseintrages, wird der Eintrag wieder in den kostenfreien Basiceintrag zurückgestuft. Dazu wird ein Bild in der Anzeige weiterhin kostenfrei mit angezeigt. Ein Kundenlogin ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Sollte vom Auftraggeber dieses Weiterführen als kostenfreier Basiceintrag nicht gewünscht sein, so muss dieses in der ordentlichen Kündigung erklärt werden, oder gesondert der kostenfreie Basiceintrag gekündigt werden.


Formbindung der Kündigung:

Wenn und soweit der Auftraggeber dann den Vertrag nicht schriftlich mit originaler Unterschrift eingehend bei EVENTpoint24, drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit kündigt, verlängert sich der Vertrag wiederum dann um ein weiteres Jahr (12 Monate), zu den dann üblichen Preisen und Leistungsbeschreibungen, welche Sie jederzeit auf der Webseite (www.eventpoint24.de oder andere) einsehen können. EVENTpoint24 bemüht sich, die beschriebene Dienstleistung (Leistungsbeschreibung) möglichst unterbrechungsfrei anzubieten. Auch bei aller Sorgfalt können aber Ausfallzeiten – etwa aufgrund von Wartungsarbeiten und Software-Updates sowie Zeiten, in denen der Dienst aufgrund von technischen und sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von EVENTpoint24 liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) – nicht ausgeschlossen werden. Die Leistungsbeschreibung beschränkt daher von vornherein die Abrufbarkeit des Dienstes auf eine solche mit unwesentlichen Beeinträchtigungen. Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Zeitraum, in dem der Dienst aufgrund einer derartigen Ausfallzeit nicht zur Verfügung steht, insgesamt 48 Stunden in einem Kalendermonat nicht überschreitet. Solche unwesentlichen Beeinträchtigungen berechtigen weder zur Kündigung noch führen sie zu einer Haftung von EVENTpoint24 gegenüber dem Auftraggeber. Bei berechtigten Einwendungen erhalten Auftraggeber durch EVENTpoint24 eine Verlängerung der Vertragslaufzeit um den Zeitraum, für den der Auftraggeber berechtigte Beanstandungen geltend gemacht hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Nach Kündigung des Premiumeintrages, wird der Eintrag wieder in den kostenfreien Basiceintrag zurückgestuft. Dazu wird ein Bild in der Anzeige weiterhin kostenfrei mit angezeigt. Ein Kundenlogin ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Sollte vom Auftraggeber dieses weiterführen als kostenfreier Basiceintrag nicht gewünscht sein, so muss dieses in der ordentlichen Kündigung erklärt werden, oder gesondert der kostenfreie Basiceintrag gekündigt werden.


6.Vergütung

Für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber an EVENTpoint24 eine Vergütung gemäß der jeweils zum Vertragsschluss bzw. zum Verlängerungstermin gültigen Preisliste der EVENTpoint24 im Voraus. Mit der dort bezeichneten Gebühr wird die Leistung der EVENTpoint24 im Zusammenhang mit dem ausführlichen Kundengespräch, dem Erstellen des Anzeigentextes, soweit vorhanden, der Übernahme und Überprüfung der durch Daten und Fotos zur Verfügung gestellten Inhalte, Objektbeschreibung, Ausstattungsmerkmale, Preiskategorien, etc. und die Vorhaltung der Anzeige für die gesamte Vertragslaufzeit abgegolten. Zusammen mit der gesetzlichen Mehrwertsteuer ergeben sich die in der Preisliste dargestellten Gesamtkosten. Die Gesamtkosten werden dann im Ganzen (Jahresgebühr) oder in 4 gleichen Teilzahlungen (vierteljährige Zahlungsweise) zu Beginn der Vertragslaufzeit fällig. Verlängert sich das Vertragsverhältnis um ein weiteres Jahr, werden die Gesamtkosten wiederum dann im Ganzen (Jahresgebühr) oder in 4 gleichen Teilzahlungen (vierteljährige Zahlungsweise) zu Beginn des weiteren Jahres fällig. Die vereinbarten Beträge, Zahlungsweisen und deren Fälligkeit wurden per Telefon besprochen und im Bestätigungsschreiben nochmals dokumentiert. Sollte die vereinbarte Zahlungsweise der Gesamtkosten hier: 4 gleichen Teilzahlungen (vierteljährige Zahlungsweise), nicht eingehalten werden und durch die letzte Zahlungsaufforderung (letzte Mahnung) nicht beglichen sein, so ist EVENTpoint24 berechtigt die vollen Gesamtkosten (Jahresgebühr) laut Bestätigungsschreiben (Jahresgebühr) dann im Ganzen zu fordern und stehen dann zur Zahlung sofort aus. Die Preise beziehen sich jeweils auf eine Anzeige. Weitere in Auftrag gegebene Objekte oder Objektarten für weitere Anzeigen begründen ein weiteres Vertragsverhältnis mit eigenständiger Laufzeit und werden einzeln, der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und EVENTpoint24 entsprechend, unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibungen und Preisliste abgerechnet.


7.Zahlung/Zahlungsverzug

Soweit nicht anders vereinbart, werden die Rechnungen per Überweisung an EVENTpoint24 beglichen. Bei vereinbarter Rechnungslegung der EVENTpoint24 an den Auftraggeber sind diese innerhalb 15 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig. Zahlung durch Scheck oder Wechsel erfolgt erfüllungshalber und bedarf der Zustimmung der EVENTpoint24. Dadurch herbeigeführte Spesen und Diskontbelastungen und alle damit verbundenen sonstigen Kosten trägt der Auftraggeber. Bei Zielüberschreitungen wird nach § 288 V BGB eine Pauschale von 40,00 € / 60,00 CHF fällig und ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Bundesbank berechnet. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Auftraggebers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest, ist EVENTpoint24 berechtigt, alle gestundeten oder sonst offen stehenden Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Erst nach erfolgter Regulierung der fälligen Beträge hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückgabe der etwa von EVENTpoint24 erfüllungshalber angenommenen Schecks oder Wechsel, während EVENTpoint24 bis dahin auch zur alternativen Geltendmachung der jeweiligen Scheck- oder Wechselforderung berechtigt bleibt.


Zurückbehaltungsrecht:

Im Falle des Zahlungsverzuges ist EVENTpoint24 darüber hinaus berechtigt, nach einmaliger gesonderter Fristsetzung, die auch in Textform an die vom Auftraggeber angegebene Adresse oder E-Mail-Adresse erfolgen kann, von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen und die Veröffentlichung der Anzeige und/oder Dienstleistung bis zur Zahlung einzustellen. Dabei ist der Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung entbunden.


Fakturierungen der EVENTpoint24 gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen ab Fakturierungsdatum schriftlich von dem Auftraggebers widersprochen worden ist und EVENTpoint24 bei Fakturierungsstellung auf die Bedeutung des Fristablaufes hingewiesen hat. Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, dass diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit solche Gegenforderungen von EVENTpoint24 unstreitig und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.


8.Gewährleistung

EVENTpoint24 stellt gemäß der Leistungsbeschreibung anhand der durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten eine Anzeige ein und eine Datenbank zur Verfügung, deren Aktualität in regelmäßigen Abständen beim Auftraggeber überprüft und abgeglichen wird. EVENTpoint24 stellt lediglich eine Dienstleistung bereit und schuldet keinen Erfolg. EVENTpoint24 hat keine Kontrolle über die Richtigkeit der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und kann dafür keine Verantwortung übernehmen. EVENTpoint24 leistet Gewähr für eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Erfüllung der ihr gemäß Ziff. 2 obliegenden Leistungen. EVENTpoint24 ist bemüht, einen täglichen Serverabgleich durchzuführen. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass Daten nach dem gegenwärtigen technischen Standard ggf. nicht bzw. nicht jederzeit verfügbar sind. Dementsprechend können aus einer kurzfristigen oder teilweisen Nichtverfügbarkeit der Daten (unwesentliche Beeinträchtigung) keinerlei Gewährleistungsansprüche gegen EVENTpoint24 hergeleitet werden. Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Zeitraum, in dem der Dienst aufgrund einer derartigen Ausfallzeit nicht zur Verfügung steht, insgesamt 48 Stunden in einem Kalendermonat nicht überschreitet. Für Störungen der Qualität des Zugangs oder wesentliche Beeinträchtigungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die EVENTpoint24 nicht zu vertreten hat, insbesondere dem Ausfall von Kommunikationsnetzen, haftet EVENTpoint24 nicht.


Eine fehlerhafte Leistung liegt nicht vor

bei Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder -Hardware


• bei Rechner- und/oder Serverausfall eines Dritten, insbesondere eines Providers,

• bei Übermittlung falscher und/oder nicht aktualisierter Daten und Inhalte durch den Auftraggeber

• wenn die Darstellung der Anzeige/des Exzerpts nur unerhebliche Fehler (Schreibfehler) enthält

• bei Ausfall des Servers, auf welchem die Anzeigendaten gespeichert sind.


Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen, wenn nicht den gesetzlichen Vertretern oder verantwortlichen Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.


Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass nach dem derzeitigen technischen Standard nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anzeige des Auftraggebers durch Dritte kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe sog. Frames als eigenes Angebot getarnt zusätzlich veröffentlicht werden kann. EVENTpoint24 wird alles ihr rechtlich und technisch Zumutbare unternehmen, um derartige Zugriffe Dritter zu unterbinden. Sollte es dennoch zu einem entsprechenden unbefugten Kopieren, Linking und/oder Framing kommen, können hieraus keinerlei Ansprüche des Auftraggebers gegen EVENTpoint24 hergeleitet werden.


Für Schäden, die nicht aufgrund der vorgenannten Ursachen eintreten, haftet EVENTpoint24 nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen und nur in dem Verhältnis, in dem EVENTpoint24 in zurechenbarer Weise im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei einem Schaden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Schäden, die durch EVENTpoint24, deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden sowie für die Haftung wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften.


9.Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber trägt im Hinblick auf den vorgesehenen Verwendungszweck die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität der von ihm bereit gestellten Daten wie Adressdaten, Telefonnummern etc. Der Auftraggeber sichert insbesondere ausdrücklich zu, Inhaber des räumlich unbegrenzten und ausschließlichen Nutzungsrechtes der Daten, Bilder und Inhalte sowie etwaiger Marken zu sein. Soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist, räumt der Auftraggeber der EVENTpoint24 das räumlich unbegrenzte und ausschließliche Nutzungsrecht an den von ihm per Telefon genannten per Post, E-Mail oder Fax übersandten Daten oder während des Verkaufes am Telefon vom Auftraggeber benannte Pfade wie (Partnerseiten, Wettbewerbsseiten, Tourismusseiten, Unterseiten anderer Anbieter, Facebook Seiten, Google- Pfade, usw., des Auftraggebers im Internet) ein damit deren Daten, Bildern und Inhalten, nebst etwaigen Marken voll genutzt werden dürfen. Der Auftraggeber stellt die EVENTpoint24 gleichzeitig von der Inanspruchnahme Dritter hinsichtlich einer unbefugten Verwendung von Marken-, Patent- und/oder Urheberrechten frei. Anspruchsforderungen Dritter in diesem Zusammenhang an EVENTpoint24, wird EVENTpoint24 dem Auftraggeber dann als Schaden geltend machen. EVENTpoint24 ist zur Abwehr entsprechender Ansprüche berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

ACHTUNG:

Kündigt der Auftraggeber den Premiumeintrag, so gehen die Nutzungsrechte in den kostenfreien Basiceintrag über und verbleiben dort mit 1 Bild und 1 Video (sofern vorhanden) weiter. Der Auftraggeber muss dieses Bildnutzungsrecht dann gesondert, auch für den Basiceintrag schriftlich kündigen.


10.Hinweis nach BDSG

Der Auftraggeber wird gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz/DSGVO darauf hingewiesen, dass die von ihm übermittelten
Daten und Inhalte elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet werden (Hinweis: Datenschutzerklärung auf unserer
Webseite EVENTpoint24 Datenschutzerklaerung


11.Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen, Daten und Planungen, welche ihnen aufgrund dieses Vertragsverhältnisses über den anderen Vertragsteil bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Diese Verpflichtung gilt nicht:


• für Informationen, Daten und Planungen, die allgemein zugänglich sind oder wurden oder aufgrund dieses Vertragsverhältnisses seitens EVENTpoint24 zu veröffentlichen waren,

• für Informationen, Daten und Planungen, welche dem Empfänger ohne Hinweis auf ihre Vertraulichkeit vom anderen Vertragsteil übergeben oder zur Kenntnis gebracht wurden,

• dem jeweiligen Vertragsteil nicht bereits nachweislich vor dem Empfangsdatum bekannt waren.


Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Informationen hinsichtlich des Verlustes vertraulicher Informationen, Daten und Planungen oder der Kenntniserlangung Dritter bzgl. vertraulicher Informationen, Daten und Planungen.


12.Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Ist der Auftraggeber Unternehmer oder Kaufmann sowie Gewerbetreibend, so ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Magdeburg / Sachsen-Anhalt / Deutschland. Für alle aus diesem Vertrag unmittelbar oder mittelbar herrührenden Konflikte wird die ausschließliche Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.


13.Sonstiges

Mündliche Nebenabreden, nachträgliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.Success! Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrage vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.